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Blankestijn en Oortman advocaten te Hengelo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blankestijn & Oortman Advocaten und Rechtsanwälte LLP

 

  1. 1.         Anwendbarkeit

Blankestijn & Oortman Advocaten LLP, im Folgenden BO genannt, ist eine Limited Liability Partnership mit Sitz in Wales (Registernummer OC348168), die den Betrieb einer Anwaltskanzlei im weitesten Sinne des Wortes zum Zweck hat. Der satzungsmäßige Sitz von BO ist Llechryd, Cardigan, Saith Seren (SA43 2NR), Wales. Ihre Hauptniederlassung befindet sich an der Marskant 10-I (NL-7551 BV) in Hengelo (O), Niederlande. Sie ist in dem Register des niederländischen Handelsregisters (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 08185820 eingetragen. 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Aufträge, ergänzende und Folgeaufträge von Auftraggebern/Mandanten von BO anwendbar. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Webseite http://www.blankestijnenoortman.nl eingesehen werden.

 

  1. 2.         Auftrag

Alle Aufträge gelten als der BO erteilt und von ihr angenommen. BO ist die einzige Vertragspartei des Auftraggebers/Mandanten. Dies gilt auch dann, wenn stillschweigend oder ausdrücklich gewollt ist, dass der Auftrag von einer bestimmten Person ausgeführt wird. Die Geltung der Artikel 7:404, 7:407 Abs. 2, 7:409 und 7a:1680 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek) ist ausgeschlossen.

Der Auftraggeber stellt BO von Ansprüchen Dritter, die in irgendeiner Weise mit der Tätigkeit für den Auftraggeber zusammenhängen, frei, es sei denn, dass diese die Folge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes sind. Die Freistellungsverpflichtung gilt auch für angemessene Kosten des Rechtsbeistands,

Die Ausführung der erteilten Aufträge geschieht ausschließlich zugunsten des Auftraggebers. Dritte können aus der Tätigkeit von BO für den Auftraggeber keine Rechte herleiten.

 

  1. 3.         Haftung

Die Haftung von BO ist auf den Betrag, der aufgrund der von BO abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung in dem konkreten Fall gezahlt wird, zuzüglich des Betrags des eigenen Risikos beschränkt. Der Inhalt und die Bedingungen der Berufshaftpflichtversicherung erfüllen die Voraussetzungen der niederländischen Rechtsanwaltskammer (Nederlandse Orde van Advocaten). Nähere Information zur Berufshaftpflichtversicherung wird auf Wunsch zugesandt.

Falls, aus welchen Gründen auch immer, keine Auszahlung aufgrund der Versicherung stattfindet, ist die Haftung von BO gegenüber dem Auftraggeber auf das von BO im Zusammenhang mit dem konkreten Auftrag in Rechnung gestellte Honorar mit einem Höchstbetrag von 12.500,00 Euro beschränkt.

Die Haftungsbeschränkung gemäß dieser Bestimmung gilt auch für den Fall, dass BO für nicht ordnungsgemäß funktionierende Apparatur, Software, Datenbestände, Register oder andere Sachen, die BO bei der Ausführung des Auftrags verwendet, haftet.

Falls das Mandat (auch) von bei BO tätigen deutschen Rechtsanwälten ausgeführt wird, gilt in Abweichung von Vorstehendem folgendes: Die Haftung zwischen dem Mandanten und BO richtet sich nach § 51a Abs. 1 BRAO. BO haftet bis zu einem Höchstbetrag von 1 Million Euro für Schäden, die von einem deutschen Rechtsanwalt durch Fahrlässigkeit verursacht werden.

 

BO haftet nie für indirekte Schäden und/oder Folgeschäden und/oder Betriebsschäden.

 

Entdeckt der Auftraggeber einen möglichen Grund für einen begründeten Anspruch oder hätte er diesen bei Anwendung üblicher Sorgfalt entdecken müssen, so ist er verpflichtet, BO unverzüglich unter Vorlage von Unterlagen substantiiert das Bestehen dieses Anspruchs schriftlich mitzuteilen, andernfalls Ansprüche verfallen. Jeder Anspruch gegen BO verfällt nach Ablauf von zwei Jahren, nachdem die Mitteilung durch den Auftraggeber erfolgt ist, bzw. hätte erfolgen müssen, es sei denn, dass der Anspruch zwischenzeitlich rechthängig gemacht worden ist. BO haftet nicht gegenüber dem Auftraggeber, solange der Auftraggeber seine Verpflichtungen gegenüber BO nicht erfüllt hat.

 

  1. 4.         Beauftragung Dritter

Bei der Beauftragung Dritter wird BO immer die erforderliche Sorgfalt berücksichtigen. BO haftet nicht für Schäden, die die Folge von Unzulänglichkeiten Dritter sind. BO geht davon aus, und vereinbart dies soweit erforderlich hiermit, dass jeder Auftrag das Recht beinhaltet, etwaige Haftungsbeschränkungen Dritter innerhalb der von dem Gesetz vorgesehenen Grenzen im Namen des Auftraggebers zu akzeptieren. Die Anwendbarkeit von Art. 6:76 BW ist ausgeschlossen.

 

  1. 5.         Zahlung und Honorar

Soweit sich aus der Art der geleisteten Dienste nichts anderes ergibt und vorbehaltlich anderer Vereinbarungen wird jeweils nach Ablauf eines Zeitraums von höchstens einem Monat abgerechnet.

Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Falls eine Rechnung nicht innerhalb dieser Frist ausgeglichen wird, ist der Rechnungsbetrag mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Falls die Zahlung trotz Mahnung weiterhin nicht erfolgt, sind außergerichtliche Inkassogebühren in Höhe von 15% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 50,00 Euro, zu zahlen.

Falls eine Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist gezahlt wird, kann BO ihre Tätigkeit für den Auftraggeber aussetzen, nachdem sie ihm dies angekündigt hat. BO haftet nicht für Schäden, die aufgrund dieser Aussetzung der Tätigkeit entstehen.

 

Das Honorar von BO wird grundsätzlich auf der Grundlage der Zahl der gearbeiteten Stunden multipliziert mit den anwendbaren Stundentarifen zuzüglich einer Pauschalvergütung für Bürounkosten und der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet. BO hat das Recht ihr Stundenhonorar und die von ihr in Rechnung gestellten Vergütungen zwischenzeitlich zu indexieren. Die Indexierung gilt auch dann, wenn sie nicht vorab mitgeteilt wurde. BO ist immer berechtigt, von dem Auftraggeber die Zahlung eines Honorarvorschusses zu verlangen und bei Nicht-Zahlung ihre Tätigkeiten auszusetzen.

 

Drittgelder

BO hat eine Stiftung Drittgelder (stichting derdengelden). Drittgelder werden grundsätzlich unverzüglich dem Berechtigten überwiesen. Falls der Berechtigte Auftraggeber ist und BO noch Forderungen gegen den Auftraggeber im Zusammenhang mit den ausgeführten Tätigkeiten hat, ist BO zur Verrechnung und daher zur Verwendung der Drittgelder für die Zahlung von Rechnungen des Auftraggebers berechtigt. Der Auftraggeber stimmt mithin im Voraus ausdrücklich einer derartigen Verrechnung/Zahlung zu. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jene Situation als schriftliche Vereinbarung.

 

Zahlungsverkehr

Im Rahmen unseres Kanzleibetriebs nehmen wir keine Barzahlungen in Höhe von mehr als 11.345,00 Euro oder den Gegenwert davon entgegen.

 

  1. 6.         Niederländisches Gesetz über die Identifikation bei Dienstleistung (Wet identificatie bij Dienstverlening)

Die Tätigkeiten von BO unterliegen dem niederländischen Gesetz über die Identifikation bei Dienstleistung („Wet identificatie bij Dienstverlening“) und dem niederländischen Gesetz über die Meldung ungewöhnlicher Transaktionen, („Wet Melding Ongebruikelijke Transacties“). Auf der Grundlage davon sind wir berechtigt, die Mandanten zu bitten, sich auszuweisen. Daneben sind wir verpflichtet, sogenannte ungewöhnliche Transaktionen mitzuteilen, falls auf folgenden Rechtsgebieten beraten wird: Steuerrecht, An- und Verkauf von unbeweglichen Gegenständen, Verwaltung von Geldern, Gründung und Verwaltung von Gesellschaften und An- und Verkauf von Unternehmen.

 

  1. 7.         Personenkreis

Nicht nur BO und ihre Partner, sondern auch alle andere Personen, die bei der Ausführung eines Auftrags für den Mandanten eingeschaltet wurden, können sich auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen. Das Gleiche gilt für ehemalige Partner, Gesellschafter, Geschäftsführer und Mitarbeiter/Referendare, u.a. von BO.

 

  1. 8.         Ablage

Nach Beendigung einer Angelegenheit werden alle Unterlagen aus der Akte während eines Zeitraums von fünf Jahren in unserem Archiv aufbewahrt. Danach werden grundsätzlich sämtliche Unterlagen vernichtet.

 

  1. 9.         Anwendbares Recht/zuständiges Gericht

Auf das Rechtsverhältnis zwischen BO und ihrem Auftraggeber ist niederländisches Recht anwendbar.

Streitigkeiten, die sich im weitesten Sinne aus der Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und BO ergeben, ist das Gericht in Almelo (Niederlande) ausschließlich zuständig, es sei denn, dass gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Daneben hat BO das Recht, als Klägerin in einem Rechtsstreit das gemäß den allgemeinen Zuständigkeitsvorschriften zuständige Gericht anzurufen.

Für Verfahren auf Zahlung von Anwaltshonorar gegen einen Auftraggeber, der (auch) in Deutschland wohnhaft ist, bzw. dort seinen Sitz hat, ist auch das Gericht in D-48683 Ahaus (Bundesrepublik Deutschland) zuständig.

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