Arbeitsweise
Bürozeiten
Die Bürozeiten von Montag bis Freitag sind:8.30 bis 17.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit der Anwälte
Während der Bürozeiten können Sie die Anwälte telefonisch erreichen. Es ist nicht immer möglich, den Anwalt unmittelbar direkt telefonisch zu sprechen. Häufig befinden sich Ihr Anwalt in einer Besprechung oder im Zusammenhang mit einem Gerichtstermin oder einer Besprechung außerhalb der Kanzlei. Auch wenn die Anwälte in der Kanzlei anwesend sind, können sie Ihnen nicht immer direkt zur Verfügung stehen. Um Ihre Mandate so gut wie möglich vorzubereiten und zu bearbeiten ist es für die Anwälte wichtig, dass sie weitestgehend ungestört arbeiten können. Aus diesem Grunde ist es häufig vorzuziehen, dass Sie vom Anwalt zurückgerufen werden - sofern möglich noch am gleichen Tage.
Bevor Sie mit dem Anwalt verbunden werden, wird Sie die Sekretärin zunächst fragen, was der Hintergrund Ihres Anrufes ist. Dieses hat eine Reihe von Gründen: So kannst zunächst die Dringlichkeit Ihres Anrufes beurteilt werden. Darüber hinaus kann sich der Anwalt, sofern Sie zurückgerufen werden müssen, bereits dieses Telefonat vorbereiten. Möglicherweise ist es auch bereits möglich, dass die Sekretärin Ihre Fragen beantworten bzw. Ihnen weiterhelfen kann.
Kosten
Im allgemeinen wird unser Honorar nach dem geleisteten Zeitaufwand berechnet. Der Zeitaufwand wird in Einheiten von 6 Minuten abgerechnet. Das Minimum an Zeitaufwand pro Aktivität (z.B. Telefongespräch, Brief) beträgt daher 6 Minuten. Das Stundenhonorar beträgt mit Wirkung ab 01. Januar 2010 220,- € pro Stunde zuzüglich BTW und 6 % Aufschlag für allgemeine Bürokosten. Der für Sie geltende Stundentarif wird in der ersten Besprechung mit Ihnen vereinbart und schriftlich bestätigt. Der Stundentarif wird jährlich angepasst an die allgemeine Preisentwicklung. Ausschließlich die vom Anwalt verrichteten Tätigkeiten werden in Rechnung gestellt, daher nicht die Tätigkeiten der administrativen Mitarbeiter (Sekretärinnen).
Es ist üblich, dass unser Büro in einer neuen Sache einen Vorschuß erbittet. Nach Zahlung des Vorschusses wird mit der Mandatsausführung begonnen.Hinsichtlich verrichteter Tätigkeiten wird im allgemeinen einmal im Monat eine Rechnung verschickt. Für Ihre Angelegenheit von der Kanzlei verauslagte Kosten (sogenannte „verschotten“) werden auch zwischenzeitlich in Rechnung gestellt. Wir gehen davon aus, dass wir Gelder, die wir Rahmen unserer Tätigkeit für Sie von Dritten erhalten, mit Rechnungen, die von Ihnen zu begleichen sind, verrechnen können.
Archivierung
Nach Abschluß einer Angelegenheit werden alle Unterlagen aus Ihrer Akte in unserem Archiv gelagert für einen Zeitraum von 5 Jahren. Danach werden im Prinzip alle Unterlagen vernichtet mit Ausnahme von sog. grossen, Urteilen und Beschlüssen.
Berufsregeln
Die Tätigkeit des Rechtsanwalts unterliegt der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sowie der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). Die aktuellen Fassungen dieser Gesetze können Sie finden unter: www.brak.de/seiten/06.php.
