Grenzüberschreitende Tätigkeiten
Durch die stets intensiveren wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen den Niederlanden und Deutschland entsteht ein zunehmender Bedarf an Advocaten und Rechtsanwälten, die sich auf das Gebiet der grenzüberschreitenden Angelegenheiten spezialisiert haben.
Vor diesem Hintergrund wurde unsere Kanzlei vor Jahren verstärkt durch zwei erfahrene und bei deutschen Gerichten zugelassene deutsche Rechtsanwälte, die Ihnen bei grenzüberschreitenden Fragen und Prozessen zur Seite stehen können. Beide Anwälte sprechen fließend niederländisch und sind befugt, vor allen deutschen Gerichten aufzutreten, ohne dass die Zwischenschaltung eines vor Ort zugelassenen Anwaltes nötig ist. Gleiches gilt für Verfahren in den Niederlanden. Auch unsere deutschen Anwälte treten als Vertreter für Mandanten, die ein Verfahren in den Niederlanden zu führen haben, vor holländischen Gerichten auf.
Niederländisch - Deutsch
- Inkasso und Zwangsvollstreckung in Deutschland
- Zivilverfahren in Deutschland
- Gesellschafts- und Handelsrecht im Zusammenhang mit Deutschland (z.B. Errichten einer GmbH, Erstellen von AGB für den grenzüberschreitenden Handel)
- Arbeitsrecht
- Abwicklung von (Verkehrs)Unfällen in Deutschland
Deutsch - Niederländisch
- Inkasso und Zwangsvollstreckung (Exequatur) in den Niederlanden
- Zivilverfahren in den Niederlanden
- Personen- und Familienrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialrecht
- Verwaltungsrecht, Baurecht sowie Raumordnungs- und Raumplanungsrecht (incl. Baugenehmigungen)
- Sozialrecht
